Heute ist mal wieder Bildungsstunde angesagt. Im Grunde behaupte ich von mir zumindest in einigen Bereiche über eine gesunde Allgemeinbildung zu verfügen. Schade nur, dass einige elemantare Bestandteile meines Studiums inzwischen schon wieder veraltet sind. Hier also dass, was ich einmal in einigen Vorlesungen gelernt habe.
§ 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
-Datenvermeidung und Datensparsamkeit-
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. 2Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
Schade nur, dass mit dem Beschluss unseres endlos kompetenten Bundestags (gerade rechtzeitig vor der Abschmetterung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) Aufgrund der Klage Irlands am Europäischen Gerichtshof) dazu führen soll, dass künftig riesige Datensammlungen auf Kundenkosten erzeugt werden sollen. Alles nicht so wild meint da natürlich vollkommen zu Recht unsere liebe Regierung. “Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert.”
Soweit alles verständlich. Irgendwie muss ja schließlich eine Rechnung erstellt werden. Dafür brauch ich natürlich die Verbindungsdaten. Ich frage mich da natürlich warum mein Provider denn Verbindungsdaten speichern sollte, wenn ich doch eh eine Flatrate habe. Ein genauer Blick ins Telekommunikationsgesetz §96 ff zeigt mir dann auch glatt, dass sie diese Daten für mich garnicht speichern darf. Und selbst wenn ich keine Flatrate haben würde, müssten die die erhobenen Daten unverzüglich löschen (§ 97 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz).
Also ein etwas schwaches Argument, dass sich meiner Meinung nach wunderbar in die Reihe der beschwichtigenden und teilweise unwahren Aussagen passt, die einem in letzter Zeit vorgesetzt werden.
Genannt sei hier nur diese lustige Pressemitteilung der SPD
Jede zusätzliche Forderung nach neuen Maßnahmen oder schärferen Gesetzen muss nicht nur dahin gehend geprüft werden, ob sie tatsächlich mehr Sicherheit bringen könnten, sondern sie müssen auch mit den Grundwerten unserer bewährten Verfassung vereinbar sein.
Die SPD ist die Partei der inneren Sicherheit und der Bürgerrechte.
Schon merkwürdig, dass nach so einer Ansage 79% der SPD-Abgeordneten keine Probleme mit einem bereits vom Bundesverfassungsgericht abgewiesenem (Alternativlink
) Gesetz haben.
Wer sich die komplette Debatte anschauen will findet hier die entsprechende BitTorrent-Datei.
Gleichzeitig sinniert unser allseits geschätzter immer-noch-Innenminister Schäuble (CDU) von einer Zentralisierung der Abhörzentralen. Da wird einmal flugs der Geheimdienst mit der Polizei vermischt. Kein Wunder also, dass bereits trefflich über einen Namen der neuen Behörde nachgedacht werden kann. Meine Favoriten:
- Nationale Sicherheitsagentur (NSA)
- Geheime Staatspolizei
- Ministerium für Staatssicherheit
- Ministerium für Liebe (>1984)
Also einige Bestandteile Deines Artikels wundern mich doch schon sehr !
)
1) Unser Bundestag ist kompetent ? Noch immer ? Ich hatte mich eigentlich mit dem Gedanken der Kompetenzlosigkeit seit ca. Mitte der 80er Jahre abgefunden.
2) BDSG: sowenig wie möglich und soviel wie nötig haben schon immer eine ziemliche Grauzone gelassen
3) Seit wann hat unsere (liebe) Regierung denn Ahnung von Gesetzen ? Und warum sollten sich Telko-Unternehmen daran halten, wenn nicht die mindeste Ahndung von Gesetzesverletzungen stattfindet ?
4) Die Pressemitteilung klingt ziemlich stark nach dem Parteiprogramm der SPD. Wenn man jede kleine Splittergruppe zufriedenstellen will, schreibt man halt so etwas. Das Pendant der CDU sieht mittlerweise genauso aus.
5) Nochmal: Seit wann haben unsere Abgeordeten denn Ahnung von Gesetzen ? Oder gar den Beschlüssen des BVG ? Oder halten sich daran ?
6) Für JS gilt Punkt 5) (und wie !).
7) “Geheime Staatspolizei” ist anscheinend (siehe Eva Herrmann) nicht tragbar. Die anderen Bezeichnungen sind schlichtweg zu kurz. Mir schwebt da eher etwas wie “Bundesamt zur Koordination und Durchführung von nicht gesetzeskonformen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor anderen oder auch sich selbst” vor.
Irgendwie hoffe ich, das man uns wenigstens das Recht lässt, unseren Anwalt anzurufen… (wird eigentlich nur aufgezeichnet, wann ich diesen Comment hier gemacht habe oder auch der Inhalt desselben ?????)